Teppichbahning

Teppichbahning

Forum der Freunde von Teppichbahn-Treffen

 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Phase 2: geheim oder nicht geheim, klein oder nicht klein


 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   printer-friendly view    Teppichbahning Foren-Übersicht -> Gründungsversammlung
Phase 2: Vorstand und Kassenprüfer: Kandidaten gesucht :: Phase 2: Herzlich willkommen!  
Autor Nachricht
Peter Müller



Anmeldungsdatum: 10.08.2008
Beiträge: 870
Wohnort: Bottrop

blank.gif
BeitragVerfasst am: 11 Mai 2010 1:54    Titel: Phase 2: geheim oder nicht geheim, klein oder nicht klein Antworten mit Zitat

Weil es noch nicht angesprochen wurde: bis jetzt handeln wir hier meines Wissens konspirativ. Ich selber wünsche mir, dass das bis zur vollbrachten Gründungsversammlung so bleibt. Ich verspreche mir davon ein zügiges Vorankommen.

Mit irgendjemandem (war es Nopag?) habe ich sogar die Idee besprochen, dass grundsätzlich niemand sonst von dem Verein Kenntnis haben müsste, selbst über ein unter dem Namen des Vereins ausgerichtetes Teppichbahn-Treffen hinaus.

Mit Dirk habe ich darüber nach gedacht, dass es im Anschluss einen "schonenden" Weg (Dirks Wortwahl war eine andere, aber sie fällt mir nicht mehr ein) geben müsse, dem Rest des harten Kerns das Vorhandensein eines Vereins zu erklären.

Dazu gehört auch die Frage, ob anschließend um möglichst viele Mitglieder geworben werden soll oder, anderes Extrem, der Verein (im optimalen Fall) nur die absolut notwendigen Mitglieder haben soll.

Und zum Schluss eine unbedingte persönliche Meinung, die ich aber auch zur Diskussion stellen möchte: meiner Ansicht nach sollte niemals ein Teilnehmer eines Teppichbahn-Treffens dazu gedrängt werden, Vereinsmitglied zu werden.

Die Frage könnte man noch auf den Organisator eines Teppichbahn-Treffens ausdehnen: muss er Vereinsmitglied sein oder kann der Verein auch Ausrichter einer Veranstaltung sein, dessen verantwortlicher Organsisator kein Mitglied ist? Es wäre als Kompromiss auch eine Strohmann-Regelung möglich, bei der der federführende Organisator (kein Vereinsmitglied) einen verantwortlichen Organisator (Vereinsmitglied) zur Seite bekommt.


Grundsätzlich sieht das Vereinsrecht vor, dass ein eingetragener Verein offen sein muss. Eine faktische Zugangsbeschränkung könnte zum Beispiel über hohe Beiträge bewirkt werden (Tennisvereine etc.). Nicht ganz logisch, aber es ist problemlos möglich, eine unbegründete Ablehnung eines Aufnahmeantrages in der Satzung vorzusehen. Intern sollten Fälle besprochen werden, wann nach Meinung des Plenums ein Aufnahmeantrag abzulehnen ist.
Nach oben
IP



Anmeldungsdatum: 02.05.2010
Beiträge: 57
Wohnort: Weit weg

australia.gif
BeitragVerfasst am: 11 Mai 2010 16:59    Titel: Re: geheim oder nicht geheim, klein oder nicht klein Antworten mit Zitat

Moin,
Peter Müller hat folgendes geschrieben:
Dazu gehört auch die Frage, ob anschließend um möglichst viele Mitglieder geworben werden soll oder, anderes Extrem, der Verein (im optimalen Fall) nur die absolut notwendigen Mitglieder haben soll.
Sicher gehört zu einem Verein auch eine gewisse Mitglieder Zahl.

Peter Müller hat folgendes geschrieben:
Und zum Schluss eine unbedingte persönliche Meinung, die ich aber auch zur Diskussion stellen möchte: meiner Ansicht nach sollte niemals ein Teilnehmer eines Teppichbahn-Treffens dazu gedrängt werden, Vereinsmitglied zu werden.

Wenn man auf der einen Seite Mitglieder haben will, kann man es Ihnen schmackhaft machen, aber Drängen zur Mitgliedschaft, NEIN DANKEExclamation

Peter Müller hat folgendes geschrieben:
Die Frage könnte man noch auf den Organisator eines Teppichbahn-Treffens ausdehnen: muss er Vereinsmitglied sein oder kann der Verein auch Ausrichter einer Veranstaltung sein, dessen verantwortlicher Organsisator kein Mitglied ist? Es wäre als Kompromiss auch eine Strohmann-Regelung möglich, bei der der federführende Organisator (kein Vereinsmitglied) einen verantwortlichen Organisator (Vereinsmitglied) zur Seite bekommt.

Als Verein / Veranstalter kann ich mir Gäste einladen die an dem Teppichbahning dann Teilnehmen, wenn sich eine Person/en meldet um am TB teilzunehmen, sollte es Ihm nicht verwährt bleiben.
Eine Ausnahmeregelung würde ich den noch zu bedenken geben. z. B. Velbert 1 Peter und Trainspotters
Ich denke jeder weiß was ich damit meine.


Peter Müller hat folgendes geschrieben:
Grundsätzlich sieht das Vereinsrecht vor, dass ein eingetragener Verein offen sein muss. Eine faktische Zugangsbeschränkung könnte zum Beispiel über hohe Beiträge bewirkt werden (Tennisvereine etc.).

Sicher werden zukunftige Mitglieder damit abgeschreckt. Ich könnte mir aber auch Vorstellen, für Schüler / Studenten einen Mitgliedsbeitrag der niedriger Ausfällt vorstellen. Hierzu würde ich gerne die Meinung der anderen hören.

Peter Müller hat folgendes geschrieben:
Nicht ganz logisch, aber es ist problemlos möglich, eine unbegründete Ablehnung eines Aufnahmeantrages in der Satzung vorzusehen. Intern sollten Fälle besprochen werden, wann nach Meinung des Plenums ein Aufnahmeantrag abzulehnen ist.
Peter wenn Du das Plenum = Gründungsmitglieder siehst, kann ich damit leben.

MFG
Thomas aus DU
Nach oben
Nopag



Anmeldungsdatum: 16.11.2008
Beiträge: 122
Wohnort: Schnaitheim

germany.gif
BeitragVerfasst am: 11 Mai 2010 21:39    Titel: pro Trägerverein Antworten mit Zitat

Ich sehe die Veranstaltung hier als Gründung eines Trägervereins und eben keines Publikums- oder Mitgliedervereins! Das ist akut weder beherschbar noch irgendwie nützlich oder sinnvoll.
Und ein Trägerverein hat traditionell nicht mehr Mitglieder als nötig sind, um den Zweck zu tragen, oder durch Verdienste um die Sache dazugekommen sind. Aber schon das wäre hier im Moment schädlich. Eher wäre der Quasi-Insolvenzverwalter von Lh1 mit ins Boot zu holen. Schon 2mal, wenn er das Ding noch "passabel verkauft bringt" Dafür wäre der Zeitplan eventuell zu strecken

(Verweis berichtigt)


Zuletzt bearbeitet von Nopag am 15 Mai 2010 21:33, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Felix
Moderator


Anmeldungsdatum: 09.08.2008
Beiträge: 410
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 14 Mai 2010 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe bisher gepflegt den Mund gehalten, wenn man mit "externen" gesprochen hat.
Ich würde das auch erstmal so beibehalten. Falls man sich zu diesem Zeitpunkt outet, kann das ganz fatal werden. Am Ende muss man es den alteingesessenen "schonend beibringen", wie es schon so schön hieß.
Als Trägerverein würd ich auch nur die unbedingt benötigten Leute einpflegen.
Wobei sich da die Frage stellt, ob man Menschen hinzu ziehen will, die "nur" Geld geben wollen, oder ob man die auf Spenden verweist.

Die Frage des Mitgliesbeitrages für Kinder und Schüler würde somit entfallen, da die nicht Teilnehmer eines Trägervereins seien dürfen. Und wenn doch, ist das sowieso mit der Ermächtigung der Erziehungsbeauftragten zu regeln und der volle Betrag zu zahlen (man macht so eine Rolle ja schließlich freiwillig und ganz bewusst an der Führungsspitze).

Spanend fänd ich auch die Frage zu folgender Situation:
Der Vorstand ändert sich. Was ist mit den "alten" Vorstandsleuten? Bleiben die im Verein?
Wächst damit die Mitgliedergröße kontinuirlich?
Oder werden die "zwangsverwiesen"?

Felix
Nach oben
Peter Müller



Anmeldungsdatum: 10.08.2008
Beiträge: 870
Wohnort: Bottrop

blank.gif
BeitragVerfasst am: 14 Mai 2010 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

In den Informationsschriften zum Verein heißt es sinngemäß:
Zitat:
Besonderes Merkmal des Vereins ist, dass ein Mitgliederwechsel keinen Einfluss auf seinen Bestand hat. Vereine sind regelmäßig auf Dauer angelegte Rechtsgebilde.
Gelegentlich kann es Abgrenzungsprobleme zur so genannten BGB-Gesellschaft (GbR) geben, in der sich Personen gleichfalls zur Verfolgung eines bestimmten Zieles zusammenschließen, der Mitgliederkreis aber meistens von Anfang an fest abgeschlossen ist. Die Einzelinteressen der Beteiligten stehen hier im Vordergrund. Die BGB-Gesellschaft kann die Steuerbegünstigungen der Gemeinnützigkeit nicht erlangen.

Ein Verein muss also grundsätzlich neuen Mitgliedern offen sein. Beschränkungen aus sachlichen Gründen (Tennisverein durch Größe der Spielanlage wird da glaube ich als Beispiel angeführt) sind trotzdem möglich. Auch ist es möglich, Beitrittsgesuche unbegründet abzulehnen. Das betrifft aber dem Wesen nach individuelle Anfragen, kein allgemeines "Beitrittsverbot".

In sofern sind wir da in unserer Wahl nicht gänzlich frei. Eine Gründungsversammlung auf sieben Personen zu beschränken ist sicherlich völlig OK, spätere Beitritte müssen aber grundsätzlich möglich sein. Wenn der Verein einmal gegründet ist und die Satzung gut durchdacht ist, sehe ich aber auch kein Problem, dass der Verein "gekapert" wird. Ich sehe überhaupt kein Problem, ehemalige Vorstände als Mitglieder zu behalten.

Und wenn sich nach drei Jahren herausstellt, der Verein hat keinen Nutzen gebracht, sehe ich noch weniger ein Problem, wieder auszutreten und etwas anderes zu versuchen. Im Moment erscheint mir der Verein nur als adäquates "Instrument", die Entwicklung geordnet zu gestalten. Das muss nicht für alle Zeiten gelten. Deswegen würde ich da jetzt auch nicht zu viel versuchen zu regeln. Das kann man mit und ohne Verein nach einer "Lernphase" immer noch machen. Nur wenn man nur darum überlegt, bekommt man keine Erfahrung.

Deswegen ja auch mein Anliegen, dem Verein möglichst wenig Besitztümer aufzubürden. Gütertrennung sozusagen, aus lauter Vorsicht. Klein beginnen aber dafür Ziele erreichen ... war immer mein Prinzip.
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   printer-friendly view    Teppichbahning Foren-Übersicht -> Gründungsversammlung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Du kannst Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen