Phase 4: 8. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge :: Phase 4: 7.1. Wahl des Vereinssitzes |
Ermächtigung zur geringfügigen Satzungsänderung |
Vorschlag Vorstand: Ja! Redaktionelle Änderungen erlauben |
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100% |
[ 7 ] |
Anderer Vorschlag |
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0% |
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Stimmen insgesamt : 7 |
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Autor |
Nachricht |
Peter Müller

Anmeldungsdatum: 10.08.2008 Beiträge: 870 Wohnort: Bottrop

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Verfasst am: 16 Mai 2010 0:35 Titel: Phase 4: 9. Ermächtigung zur geringfügigen Satzungsänderung |
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Text, der so im Protokoll stehen könnte:
"Der vertretungsberechtigte Vorstand wurde im weiteren durch einstimmigen Beschluss ermächtigt, ggf. notwendige Ergänzungen oder Änderungen bei der Satzung vorzunehmen, falls von Seiten des Registergerichts oder des Finanzamts Bedenken gegen die Eintragung bzw. gegen die Anerkennung des Vereins als gemeinnützig vorgebracht werden, sofern es sich um redaktionelle Klarstellungen handelt."
Der Text wurde am 6.7.2010 auf Grund *dieses* Beitrages geändert. Vorherige Version:
Zitat: | Der vertretungsberechtigte Vorstand wurde im weiteren durch einstimmigen Beschluss ermächtigt, ggf. not-wendige Ergänzungen oder Änderungen bei der Satzung vorzunehmen, falls von Seiten des Registerge-richts oder des Finanzamts Bedenken gegen die Eintragung bzw. gegen die Anerkennung des Vereins als gemeinnützig vorgebracht werden. Es wurde klargestellt, dass sich diese Ermächtigung nicht auf sonstige Satzungsbestimmungen bezieht. |
Gibt es auch als sogenannte fortgesetzte Gründungsversammlung, wenn beim Eintrag ins Vereinsregister Änderungen verlangt werden.
Zuletzt bearbeitet von Peter Müller am 06 Jul 2010 22:32, insgesamt einmal bearbeitet |
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Nopag

Anmeldungsdatum: 16.11.2008 Beiträge: 122 Wohnort: Schnaitheim

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Verfasst am: 24 Mai 2010 17:11 Titel: |
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ja, sinnvoll, muß aber etwas präzsier formuliert sein, z.B. "redaktionelle Klarstellungen" . Soll ja keine Generalvollmacht sein! |
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Peter Müller

Anmeldungsdatum: 10.08.2008 Beiträge: 870 Wohnort: Bottrop

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Verfasst am: 28 Mai 2010 1:33 Titel: |
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So vielleicht?
"Der vertretungsberechtigte Vorstand wurde im weiteren durch einstimmigen Beschluss ermächtigt, ggf. notwendige Ergänzungen oder Änderungen bei der Satzung vorzunehmen, falls von Seiten des Registergerichts oder des Finanzamts Bedenken gegen die Eintragung bzw. gegen die Anerkennung des Vereins als gemeinnützig vorgebracht werden, sofern es sich um redaktionelle Klarstellungen handelt." |
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IP

Anmeldungsdatum: 02.05.2010 Beiträge: 57 Wohnort: Weit weg

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Verfasst am: 28 Mai 2010 16:04 Titel: |
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Hallo,
ist aus meiner Sicht OK.
MFG
Thomas aus DU |
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gerd
Anmeldungsdatum: 09.08.2008 Beiträge: 49

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Verfasst am: 28 Mai 2010 19:44 Titel: |
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ist aus meiner Sicht auch OK.
Gerd |
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Felix Moderator

Anmeldungsdatum: 09.08.2008 Beiträge: 410 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 30 Mai 2010 12:10 Titel: |
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läuft so |
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Nopag

Anmeldungsdatum: 16.11.2008 Beiträge: 122 Wohnort: Schnaitheim

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Verfasst am: 30 Mai 2010 20:22 Titel: |
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genehmigt |
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Peter Müller

Anmeldungsdatum: 10.08.2008 Beiträge: 870 Wohnort: Bottrop

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Verfasst am: 06 Jul 2010 22:53 Titel: |
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Je nachdem, wie wichtig die Gemeinnützigkeit erachtet wird, könnte es von Nutzen sein, sich noch einmal über den Vereinszweck zu unterhalten. Grundsätzlich halte ich "die Entwicklung von Sozialkompetenz, der Austausch von Wissen und das Erlernen und Einüben von praktischen Fertigkeiten" für gemeinnützig. Aber ob das auch das später einmal zuständige Finanzamt so sieht, werden wir sehen.
Die Frage ist, ob man dem Vorstand für den Fall der Fälle bereits Handlungsvollmacht in genau diesem Punkt mitgeben soll, oder ob man eine fortgesetzte Gründungsversammlung in Kauf nimmt.
Zunächst möchte ich einmal Meinungen ausloten und Ideen sammeln, was als Gemeinnützig in die Waagschale geworfen werden könnte. Häufig in Satzungen anzutreffen sind "Sammeln und Darbieten der Eisenbahn-Geschichte". Man hält das seitens der Finanzämter wohl für interessanter aus Sicht der Allgemeinheit als der ausschließliche Eisenbahn-Modellbau. In unserem Fall stellt sich immer wieder neu die Frage, warum passen selbst die System einer gleichen Spurweite nicht zusammen. Vielleicht könnte das Zusammentragen (machen wir ja sporadisch schon) und dann der Öffentlichkeit darbieten der Geschichte der Modelleisenbahn ein Finanzamt überreden? Ich würde hierbei aber den Schwerpunkt auf die jüngere Geschichte wie zum Beispiel Einzug und Entwicklung der Digitaltechnik legen (wir packen mit unserer Netzwerk-Nutzung ja noch einen oben drauf). Passt auch besser zum bereits genannten Vereinszweck "Austausch von Wissen und das Erlernen und Einüben von praktischen Fertigkeiten", denn das dabei Erlernte dient dem Wissenden im modernen täglichen Leben über die Modelleisenbahn hinaus.
Ich hoffe, ihr könnt meinen Gedanken folgen. Gut formuliert werden müsste es dann immer noch, falls es Zustimmung findet. Aber wie gesagt, um sich nicht zu sehr festzulegen, würde ich es jetzt noch nicht in die Satzung schreiben. Wir brauchen auch gar nicht über diese meine aktuelle Initiative abstimmen, ich wollte nur schon mal Eure grauen Zellen stimulieren. |
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Nopag

Anmeldungsdatum: 16.11.2008 Beiträge: 122 Wohnort: Schnaitheim

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Verfasst am: 08 Jul 2010 22:10 Titel: Ätschbätsch |
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Aus meiner z.B. an anderer Stelle dokumentierten erfreulichen BGB-Lektüre folgender Wehrmutstropfen:
Die seither angedachte "Ermächtigung" ist mit §33 BGB wohl nicht vereinbar!
Die Änderung ist sinngemäß "mit einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder zu beschließen" #
Ich als Rechtspfleger (so heißt meines Wissens der Registergerichtsknecht, der so was vor Eintragung zu prüfen hat) würde also nur eine entsprechend protokollierte Satzungsänderung
-in unserem Fall wieder mit "ALLE/oder 3/4)UNTERSCHREIBI"-
akzeptieren! |
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Peter Müller

Anmeldungsdatum: 10.08.2008 Beiträge: 870 Wohnort: Bottrop

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Verfasst am: 08 Jul 2010 23:05 Titel: |
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Den Floh mit der "Ermächtigung zur geringfügigen Satzungsänderung" hat mir die Sachbearbeiterin vom Gelsenkirchener Amtsgericht ins Ohr gesetzt. Eigene Erfahrungen und Leute mit Erfahrungen, die man dazu ansprechen könnte, kenne ich weiter nicht. Also überlasse ich dieses Thema dem zukünftigen Vorstand und bitte um Stellungnahme/Abstimmungsvorlage. Bei dem engen virtuellen Kontakt, den wir in der Lage sind zu pflegen, kann man das ja auch ganz der Entwicklung überlassen, die da auf uns zu kommt. Dann wäre dieser Punkt einfach nur angesprochen und ohne Beschluss? |
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Nopag

Anmeldungsdatum: 16.11.2008 Beiträge: 122 Wohnort: Schnaitheim

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Verfasst am: 09 Jul 2010 12:31 Titel: |
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dann schauen wir das nochmal an bezüglich Zitat: |
ja, sinnvoll, muß aber etwas präzsier formuliert sein, z.B. "redaktionelle Klarstellungen" . Soll ja keine Generalvollmacht sein! |
So ein Beschluß wird vielleicht für eine Art vorläufige Eintragung mit Beschlußnachreichung zur Bestätigung akzeptiert. |
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Felix Moderator

Anmeldungsdatum: 09.08.2008 Beiträge: 410 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 22 Jul 2010 17:58 Titel: |
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Ich habe abgestimmt! |
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dh
Anmeldungsdatum: 12.10.2008 Beiträge: 54 Wohnort: Hannover

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Verfasst am: 22 Jul 2010 19:24 Titel: |
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Hi,
so ein Passus ist sinnvoll und das in der größtmöglichen Allgemeinheit. Er gibt dem Vorstand - bzw. dem Vorsitzenden - die Freiheit, auf kleine Probleme schnell reagieren zu können. Wenn sich das Registergericht darauf nicht einlässt - o.k., kann man nichts machen. Aber wenn das geht (manchmal sind die Gerichte da erstaunlich flexibel), dann ist diese Regelung höchst sinnvoll.
Ich sehe übrigens auch kein Problem darin, dass dem Vorstand hier große Handlungsfreiheit eingeräumt wird. Hey, das ist der *Vorstand*, der soll den Verein voran bringen. Und wir hätten ihn nicht gewählt, wenn wir nicht davon überzeugt wären, dass er genau das tun wird.
Ciao, Dirk
P.S.: Stimme jetzt auch gleich ab. _________________ Dirk Hillbrecht, Hannover |
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Nopag

Anmeldungsdatum: 16.11.2008 Beiträge: 122 Wohnort: Schnaitheim

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Verfasst am: 22 Jul 2010 19:37 Titel: |
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Peter Müller

Anmeldungsdatum: 10.08.2008 Beiträge: 870 Wohnort: Bottrop

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Verfasst am: 22 Jul 2010 21:06 Titel: |
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habe abgestimmt |
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