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Phase 4: 7.2. Zeitpunkt der Gründung oder Eintragung


 
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Randnotiz: TB-Forum will einen Vereins Bereich :: Phase 4: 8. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge  

Was soll als Gründungsdatum festgelegt werden?
Vorschlag Vorstand: Ende der Abstimmungen
100%
 100%  [ 7 ]
Anderer Vorschlag
0%
 0%  [ 0 ]
Stimmen insgesamt : 7

Autor Nachricht
Peter Müller



Anmeldungsdatum: 10.08.2008
Beiträge: 870
Wohnort: Bottrop

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BeitragVerfasst am: 27 Mai 2010 0:13    Titel: Phase 4: 7.2. Zeitpunkt der Gründung oder Eintragung Antworten mit Zitat

Ich habe Nopags Vorschlag zur Ergänzung der Tagesordnung aufgegriffen und diesen Punkt eingefügt.

Mein Vorschlag wäre, mit dem begonnenen Tempo fortfahren und im Anschluss an diese Gründungsversammlung auch gleich die notwendigen Behördengänge zu erledigen.
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Nopag



Anmeldungsdatum: 16.11.2008
Beiträge: 122
Wohnort: Schnaitheim

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BeitragVerfasst am: 30 Mai 2010 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

tempo nein
Nach Versammlung gleich weiter: selbstverständlich: Wenn beschlossen dann umsetzen.
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Peter Müller



Anmeldungsdatum: 10.08.2008
Beiträge: 870
Wohnort: Bottrop

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BeitragVerfasst am: 07 Jul 2010 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Auch hier bitte ich den gewählten Vorstand, einen Vorschlag zur Abstimmung zu machen.
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Nopag



Anmeldungsdatum: 16.11.2008
Beiträge: 122
Wohnort: Schnaitheim

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BeitragVerfasst am: 08 Jul 2010 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Vor dem Abstimmen des Vorschlags zur Abstimmung habe ich mal mein BGB befragt:
"§24: Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nichts anderes bestimmt ist, der Ort an welchem die Verwaltung geführt wird."
Da das mangels Knechten und Mägden sinnvollerweise nur der Vorstand machen kann,
ist damit die Auswahl schon vorgezeichnet und Abstimmung meines Erachtens vom BGB her nicht zwingend:
HDH ist zwar Sitz der Finanzverwaltung, aber etwas dezentral, Felix ist ein junger Mann, der tendenziell noch auf Wanderschaft geht und sollte als Vorstand nicht zu sehr mit Verwaltungstätigkeiten belastet werden.
und Gerd wohnt stabil und relativ zentral.

Dabei bin ich noch über einen nützlichen Passus gestolpert:

"§32 (2) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluß gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluß schriftlich erklären."

Damit ist für mich die Kuh bezüglich onlineversammlung vom Eis!
Wie bereits angedacht schlage ich vor, ein Beschlußprotokoll
2fach von 2 Stellen (falls eines die Post frisst) im Ring herum zu schicken.
Sobald alle unterschrieben haben ist die Sache wasserdicht, das körperliche Treffen entfällt. Ich sehe auch keinen Grund warum das für die Gründungsversammlung nicht gelten sollte!

Zur (eigentlichen) Datumsfrage: Gründungs-Datum ist das Ende der Abstimmung(en)/ oder der Protokollausfertigung

[17.6.10Berichtigt 1BGB "§32 statt §23]
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Felix
Moderator


Anmeldungsdatum: 09.08.2008
Beiträge: 410
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 19 Jul 2010 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Umfrage angefügt.
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Peter Müller



Anmeldungsdatum: 10.08.2008
Beiträge: 870
Wohnort: Bottrop

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BeitragVerfasst am: 19 Jul 2010 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Habe abgestimmt
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gerd



Anmeldungsdatum: 09.08.2008
Beiträge: 49

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BeitragVerfasst am: 19 Jul 2010 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Habe abgestimmt
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dh



Anmeldungsdatum: 12.10.2008
Beiträge: 54
Wohnort: Hannover

germany.gif
BeitragVerfasst am: 22 Jul 2010 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

voted
_________________
Dirk Hillbrecht, Hannover
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Felix
Moderator


Anmeldungsdatum: 09.08.2008
Beiträge: 410
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 22 Jul 2010 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Gerds Abstimmung als Mitglied des Vorschlaggebenden Vorstandes, tuh ich das auch mal.
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Nopag



Anmeldungsdatum: 16.11.2008
Beiträge: 122
Wohnort: Schnaitheim

germany.gif
BeitragVerfasst am: 22 Jul 2010 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

=
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IP



Anmeldungsdatum: 02.05.2010
Beiträge: 57
Wohnort: Weit weg

australia.gif
BeitragVerfasst am: 24 Jul 2010 5:57    Titel: Antworten mit Zitat

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