Randnotiz: TB-Forum will einen Vereins Bereich :: Phase 4: 8. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge |
Was soll als Gründungsdatum festgelegt werden? |
Vorschlag Vorstand: Ende der Abstimmungen |
|
100% |
[ 7 ] |
Anderer Vorschlag |
|
0% |
[ 0 ] |
|
Stimmen insgesamt : 7 |
|
Autor |
Nachricht |
Peter Müller

Anmeldungsdatum: 10.08.2008 Beiträge: 870 Wohnort: Bottrop

|
Verfasst am: 27 Mai 2010 0:13 Titel: Phase 4: 7.2. Zeitpunkt der Gründung oder Eintragung |
|
|
Ich habe Nopags Vorschlag zur Ergänzung der Tagesordnung aufgegriffen und diesen Punkt eingefügt.
Mein Vorschlag wäre, mit dem begonnenen Tempo fortfahren und im Anschluss an diese Gründungsversammlung auch gleich die notwendigen Behördengänge zu erledigen. |
|
Nach oben |
|
 |
Nopag

Anmeldungsdatum: 16.11.2008 Beiträge: 122 Wohnort: Schnaitheim

|
Verfasst am: 30 Mai 2010 20:47 Titel: |
|
|
tempo nein
Nach Versammlung gleich weiter: selbstverständlich: Wenn beschlossen dann umsetzen. |
|
Nach oben |
|
 |
Peter Müller

Anmeldungsdatum: 10.08.2008 Beiträge: 870 Wohnort: Bottrop

|
Verfasst am: 07 Jul 2010 23:00 Titel: |
|
|
Auch hier bitte ich den gewählten Vorstand, einen Vorschlag zur Abstimmung zu machen. |
|
Nach oben |
|
 |
Nopag

Anmeldungsdatum: 16.11.2008 Beiträge: 122 Wohnort: Schnaitheim

|
Verfasst am: 08 Jul 2010 21:54 Titel: |
|
|
Vor dem Abstimmen des Vorschlags zur Abstimmung habe ich mal mein BGB befragt:
"§24: Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nichts anderes bestimmt ist, der Ort an welchem die Verwaltung geführt wird."
Da das mangels Knechten und Mägden sinnvollerweise nur der Vorstand machen kann,
ist damit die Auswahl schon vorgezeichnet und Abstimmung meines Erachtens vom BGB her nicht zwingend:
HDH ist zwar Sitz der Finanzverwaltung, aber etwas dezentral, Felix ist ein junger Mann, der tendenziell noch auf Wanderschaft geht und sollte als Vorstand nicht zu sehr mit Verwaltungstätigkeiten belastet werden.
und Gerd wohnt stabil und relativ zentral.
Dabei bin ich noch über einen nützlichen Passus gestolpert:
"§32 (2) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluß gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluß schriftlich erklären."
Damit ist für mich die Kuh bezüglich onlineversammlung vom Eis!
Wie bereits angedacht schlage ich vor, ein Beschlußprotokoll
2fach von 2 Stellen (falls eines die Post frisst) im Ring herum zu schicken.
Sobald alle unterschrieben haben ist die Sache wasserdicht, das körperliche Treffen entfällt. Ich sehe auch keinen Grund warum das für die Gründungsversammlung nicht gelten sollte!
Zur (eigentlichen) Datumsfrage: Gründungs-Datum ist das Ende der Abstimmung(en)/ oder der Protokollausfertigung
[17.6.10Berichtigt 1BGB "§32 statt §23] |
|
Nach oben |
|
 |
Felix Moderator

Anmeldungsdatum: 09.08.2008 Beiträge: 410 Wohnort: Bochum
|
Verfasst am: 19 Jul 2010 20:34 Titel: |
|
|
Umfrage angefügt. |
|
Nach oben |
|
 |
Peter Müller

Anmeldungsdatum: 10.08.2008 Beiträge: 870 Wohnort: Bottrop

|
Verfasst am: 19 Jul 2010 21:21 Titel: |
|
|
Habe abgestimmt |
|
Nach oben |
|
 |
gerd
Anmeldungsdatum: 09.08.2008 Beiträge: 49

|
Verfasst am: 19 Jul 2010 23:17 Titel: |
|
|
Habe abgestimmt |
|
Nach oben |
|
 |
dh
Anmeldungsdatum: 12.10.2008 Beiträge: 54 Wohnort: Hannover

|
Verfasst am: 22 Jul 2010 10:24 Titel: |
|
|
voted _________________ Dirk Hillbrecht, Hannover |
|
Nach oben |
|
 |
Felix Moderator

Anmeldungsdatum: 09.08.2008 Beiträge: 410 Wohnort: Bochum
|
Verfasst am: 22 Jul 2010 17:56 Titel: |
|
|
Nach Gerds Abstimmung als Mitglied des Vorschlaggebenden Vorstandes, tuh ich das auch mal. |
|
Nach oben |
|
 |
Nopag

Anmeldungsdatum: 16.11.2008 Beiträge: 122 Wohnort: Schnaitheim

|
Verfasst am: 22 Jul 2010 19:37 Titel: |
|
|
= |
|
Nach oben |
|
 |
IP

Anmeldungsdatum: 02.05.2010 Beiträge: 57 Wohnort: Weit weg

|
Verfasst am: 24 Jul 2010 5:57 Titel: |
|
|
X |
|
Nach oben |
|
 |
|
|