Phase 2: Protokollführer gesucht :: Phase 2: Gedanken zur Satzung |
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Peter Müller

Anmeldungsdatum: 10.08.2008 Beiträge: 870 Wohnort: Bottrop

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Verfasst am: 08 Mai 2010 2:09 Titel: Phase 2: Gedanken zur Geschäftsordnung |
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Die Satzung wird dem Amtsgericht vorgelegt, die Geschäftsordnung bleibt intern. Die Geschäftsordnung kann jederzeit ohne Mitteilung an das Amtsgericht oder Finanzamt geändert werden.
Mein Entwurf ganz ausdrücklich nur für das erste Jahr: Geschäftsordnung (02.05.2010)
Satzung und Veranstaltungsordnung werden jetzt *hier* diskutiert.
Wahrscheinlich sehr naiv. Aber ich habe mir vorgestellt, dass es im ersten Jahr nicht viel zu regeln gibt. (Noch) wenige Mitglieder, also auch wenig Geld. Das reicht gerade mal für die Grundkosten, also kann auch keine Veranstaltung gesponsert werden sondern jede Veranstaltung muss sich selbst tragen. Der Verein sorgt eigentlich nur dafür, dass die Versicherungs- und Haftungsfrage geklärt ist und ein Organisator größere Chancen hat, an Räumlichkeiten zu kommen.
Wenn wir das gut im Griff haben, vielleicht einen Stand erreichen, wo an den günstigen Wochenenden im Jahr gleich zwei Teppichbahn-Treffen gleichzeitig in Deutschland stattfinden, dann werden wir bald gehaltvollere Geschäftsordnungen erstellen müssen.
Eine Diskussion und Abstimmung über die Geschäftsordnung steht noch nicht auf der Tagesordnung. Meiner Meinung nach ist das erst angesagt, wenn der Verein beim Amtsgericht eingetragen ist. |
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Nopag

Anmeldungsdatum: 16.11.2008 Beiträge: 122 Wohnort: Schnaitheim

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Verfasst am: 10 Mai 2010 22:12 Titel: Begriffe |
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Peters Grundgedanken kann ich folgen, Details dazu später.
Ich gebe vorrangig zu bedenken, daß ich unter "Geschäftsordnung GO"
nur Regeln zum Tagungswesen oder Sitzungsabauf kenne.:
Wer darf was wann wie lange: Antrag auf Vertagung, Abstimmung, Pause,
Nichtbefassung...
Passender wäre zum vorgeschlagenen Inhalt "Veranstaltungsordnung"
Nopag |
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Peter Müller

Anmeldungsdatum: 10.08.2008 Beiträge: 870 Wohnort: Bottrop

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Verfasst am: 10 Mai 2010 23:06 Titel: Re: Begriffe |
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Nopag hat folgendes geschrieben: | Passender wäre zum vorgeschlagenen Inhalt "Veranstaltungsordnung" |
Von mir aus gerne, müsste dann in der Satzung auch umbenannt werden (zu finden in §7(1) und §8(2)). |
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