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TeppichbahningForum der Freunde von Teppichbahn-Treffen
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Arbeitsgruppe: Geschäftsordnung
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Arbeitsgruppe: §7 Mitgliederversammlung :: Arbeitsgruppe: §5 Beiträge |
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Peter Müller

Anmeldungsdatum: 10.08.2008 Beiträge: 870 Wohnort: Bottrop

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Verfasst am: 27 Mai 2010 1:41 Titel: Arbeitsgruppe: Geschäftsordnung |
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Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung regelt für den "Verein der Freunde und Förderer von Teppichbahn-Treffen", im Folgenden "TBV" genannt, Verfahren, Verhalten und Inhalte , sofern die eigentliche Satzung nichts bestimmt oder keine eigene Ordnung hierfür vorsieht, für:
- Versammlungen
- Publikationen und öffentliches Auftreten des TBV:
1. Versammlungen
Definition:
Als Versammlung ist jede vom TBV ausdrücklich veranlasste Kommunikation oder Zusammenkunft von Mitgliedern oder Vereinsorganen, seien diese in körperlicher Anwesenheit oder mittels elektronischer Hilfsmittel (Telefonie, Internet, oder andere geeignete Techniken) zu verstehen.
Vor allem wenn sie der Herbeiführung von Beschlüssen oder Ausübung von Organhandlungen dient. Versammlungen in diesem Sinne können auch vereinsveranlasste Maßnahmen sein,an denen Nichtmitglieder teilnehmen, z.B. interaktive Kommunikation auf einer Website oder in einem Internetforum (Für die Durchführung körperlicher Treffen -auch mit Nichtmitgliedern-, die nicht Mitgliederversammlung oder Organhandlung sind gilt die gesonderte Veranstaltungsordnung).
[Die weitere und aktuelle Ausarbeitung obliegt dem Vorstand des TBV, sofern bis Gründung keine weitere Detaillierung vorliegt]
2. Publikationen
Der TBV unterhält eine Website.
[Die weitere und aktuelle Ausarbeitung obliegt dem Vorstand des TBV, sofern bis Gründung keine weitere Detaillierung vorliegt]
Die Geschäftsordnung wurde wie von Nopag vorgeschlagen übernommen.
Zuletzt bearbeitet von Peter Müller am 07 Jun 2010 23:14, insgesamt 3-mal bearbeitet |
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Nopag

Anmeldungsdatum: 16.11.2008 Beiträge: 122 Wohnort: Schnaitheim

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Verfasst am: 03 Jun 2010 21:31 Titel: Voici (franz "schaut her" |
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Aus der Koordination der "neben"Ordnungen Beitrag, Geschäfts, Veranstaltungs- formuliere ich mal den Ansatz wie folgt:
Diese Geschäftsordnung regelt für den "Verein der Freunde und Förderer von Teppichbahn-Treffen"
Verfahren, Verhalten und Inhalte , sofern die eigentliche Satzung nichts bestimmt oder keine eigene Ordnung hierfür vorsieht für:
-Versammlungen
-Publikationen und öffentliches Auftreten des Vereins:
1. Versammlungen
Definition:
Als Versammlung ist jede vom Verein ausdrücklich veranlasste Kommunikation oder Zusammenkunft von Mitgliedern oder Vereinsorganen, seien diese in körperlicher Anwesenheit oder mittels elektronischer Hilfsmittel (Telefonie, Internet, oder andere geeignete Techniken) zu verstehen.
Vor allem wenn sie der Herbeiführung von Beschlüssen oder Ausübung von Organhandlungen dient. Versammlungen in diesem Sinne können auch vereinsveranlasste Maßnahmen sein,an denen Nichtmitglieder teilnehmen, z.B. interaktive Kommunikation auf einer Website oder in einem Internetforum.(Für die Durchführung körperlicher Treffen -auch mit Nichtmitgliedern-, die nicht Mitgliederversammlung oder Organhandlung sind gilt die gesonderte Veranstaltungsordnung)
[Die weitere und akutelle Ausarbeitung obliegt dem Vorstand des Vereins, sofern bis Gründung keine weitere Detailierung vorliegt]
2. Publikationen
Der Verein unterhält eine Website.
[Die weitere und akutelle Ausarbeitung obliegt dem Vorstand des Vereins, sofern bis Gründung keine weitere Detailierung vorliegt] |
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